mitglied-header.jpg Foto: M. Handelmann / DRK e.V.

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  1. DRK OV Wolfsburg
  2. Selbstverständnis
  3. Satzung

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK Ortsverein

Grafik: Niedergeschriebene Rotkreuzgrundsätze vereinen sich im Namen Deutsches Rotes Kreuz

DRK OV Wolfsburg-Mitte e.V. - Verwaltung

DRK Ortsverein Wolfsburg-Mitte e.V.

Tel. 05361-890 69 59
Fax 05361-890 69 57
info(at)drk-wolfsburg-mitte.de

Walter-Flex-Weg 12
38446 Wolfsburg

Bürozeiten:

Do. 11:00-13:00 Uhr

Fr. 12:00-14:00 Uhr

§ 1 - Name, Rechtsform, Verflechtung

(1) Der Ortsverein führt als Mitgliedsverein des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Wolfsburg e.V. den Namen „Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Wolfsburg-Mitte e.V.“ Er hat seinen Sitz in Wolfsburg. Die Satzungen des Bundes-, Landes- und Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.

(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte Rote Kreuz auf weißem Grund. Seine Anwendung erfolgt entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes. Das Recht zur Führung wird durch den Bundesverband vermittelt.

(3) Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Stadtgebiet Wolfsburg Mitte mit folgenden Ortsteilen:
Alt-Wolfsburg, Hageberg, Heßlingen, Klieversberg, Laagberg, Rothenfelde, Sandkamp, Schillerteich, Kreuzheide, Tiergartenbreite, Teichbreite, Stadtmitte, Steimker Berg, Köhlerberg, Rabenberg, Eichelkamp, Hellwinkel, Hohenstein, Wohltberg. 

(4) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Vereinsregisternummer 100 438 eingetragen.

§ 2 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Ortsverein Wolfsburg-Mitte e.V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

• Menschlichkeit,
• Unparteilichkeit,
• Neutralität,
• Unabhängigkeit,
• Freiwilligkeit,
• Einheit und
• Universalität.

Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich.

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

• die   Verbreitung   von   Kenntnissen   über   das   humanitäre Völkerrecht   sowie   die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
• die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
• die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
• die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

(3) Der Ortsverein Wolfsburg-Mitte e.V. ist Mitgliedsverband des Kreisverbandes. Der Ortsverein ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder.

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuz Kreisverbandes Wolfsburg e. V. nimmt der Ortsverein Wolfsburg-Mitte e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(5) Der Ortsverein Wolfsburg-Mitte e.V. ist als Mitglied des Kreisverbandes ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.

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